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Die EU-DSVGO und das IT-Service-Net

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Neueste Storys: Die EU-DSVGO und das IT-Service-Net

Im Mittelalter waren die feuerspeienden Drachen ein Problem in der Neuzeit ist es das Bürokratie-Monster EU-DSGVO.

Man könnte nun sagen das IT-Service-Net ist der Ritter der das Monster besiegt. Das wäre aber vermessen denn wir haben es mit einem übermächtigen Gegner zu tun bei dem wir nur einen kleinen, eher technischen, Beitrag leisten können.

Leider trifft es auch hier wieder einmal die Kleinen, die Großen haben eigene Rechts- und IT-Abteilungen die sich um den Drachen kümmern, was aber machen die kleinen Betriebe?

Das Internet

Da ist zunächst das Internet und die eigene Homepage, bei jedem Aufruf wird die IP-Adresse des Besuchers übermittelt deshalb betrifft das jeden der eine Homepage betreibt.

Die eigen Internetseite muss zunächst mal über eine Datenschutzerklärung und ein Impressum verfügen. Beides muss direkt und ohne Einschränkung sichtbar und erreichbar sein. Eigentlich müsste jetzt schon ein spezialisierter Anwalt her, das können sich aber nur größere Firmen leisten. Den, wie immer benachteiligten, Einzelkämpfern und kleinen Unternehmen bleibt das Internet. Dort befinden sich sogenannte Datenschutz-Generatoren die zwar keine anwaltliche Beratung ersetzen aber immerhin, ohne Haftung, eine erste Hilfe leisten können.

Sensible Daten

Werden, darüber hinaus, personenbezogene Daten verarbeitet ist einiges zu beachten. Kommen dann noch Kontaktformulare, Kommentare, Anmeldungen und Registrierungen ins Spiel wird es ganz eng.

Hat man Share und Like-Buttons auf der Seite dann muss der Besucher ausdrücklich zustimmen in die sozialen Netze weitergeleitet zu werden. Das gleiche gilt dann auch für Up- und Downloads Google-Analytics, Live-Chats etc.

Internet-Shop

Hat man dann noch einen Internet-Shop wird es ganz hässlich! Bei den Betreibern herrscht große Unsicherheit aufgrund der Komplexität und der drohenden Strafen.

Das ist aber noch lange nicht alles!

Betriebe ab 9 Mitarbeiter benötigen einen Datenschutzbeauftragten, Verzeichnis der „Verarbeitungstätigkeiten“ erstellen, Prozesshandbuch erstellen, Datenschutzfolgeabstimmung, Alle Bemühungen dokumentieren usw.

Was tun?

Das Beste ist es natürlich einem Fachanwalt alles zu überlassen. Wer sich das nicht leisten kann muss sich, bewaffnet mit Logik und Sachverstand, wieder ins Internet begeben. Hier kann man dann googeln unter Verwendung der entsprechenden Schlüsselworte und sich entsprechend schlau machen. Der Verfasser hat dies getan und eigentlich alle relevanten Informationen gefunden.

Das IT-Service-Net

Das IT-Service-Net ist eine bundesweite IT-Service-Organisation die sich um alle Belange in der Zielgruppe von kleinen- und mittleren Unternehmen kümmert von der einfachen Reparatur bis hin zur Digitalisierung .

Das Netz verfügt auch über DSVGO Spezialisten, dies aber vorzugsweise IT-Themenbezogen und ist deshalb eine erste Anlaufadresse die aber nicht eine fundierte Rechtsberatung durch einen Fachanwalt ersetzen kann.

Aufgrund der wachsenden Brisanz dieser Themen verstärkt das Netz seine Reihen und bietet damit Chancen. Weitere Informationen unter https://www.it-service-net.de/ hier kann man zugleich auch das nächstgelegene Partnerunternehmen finden.

ITSN/Schappach-Coaching

Kontaktdaten:

Schappach-Coaching
Ulrich Schappach
Betreff: IT-Service-Net
68259 Mannheim
Max Hachenburg- Str. 26
fon: 0621-718 66 90
mail: kontakt@schappach.de
web: https://www.it-service-net.de

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