Arbeitsschutz für Gebäudereiniger

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Die Gebäudereinigung ist stärker als andere Unternehmen auf gute Arbeitsschutzmaßnahmen angewiesen. Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger sind besonders vielen potentiellen Gefahren ausgesetzt. Dazu kommen Vorgaben und andere gesetzliche Bestimmungen.

Die generellen Regeln und Vorschriften stehen im Arbeitsschutzgesetz. Darüber hinaus ergeben sich aber noch weitere spezifische Verordnungen je nach Arbeitsbereich und Einsatzgebiet. In der Gebäudereinigung kommt am häufigsten die Gefahrstoff- und Biostoffverordnung zum Tragen.

Diese Gesetze besagen z.B. folgende zwei Maßnahmen umzusetzen:

Bei der systemischen Gefährdungsbeurteilung sollte jedes Einsatzgebiet hinsichtlich seiner Gefahren untersucht und beurteilt werden. So kann Arbeitsunfällen und anderen Risiken vorgebeugt werden. Die Gefahrstoffverordnung beschreibt welche Reinigungsmittel bei falschem Gebrauch gesundheitsschädigend wirken können. Anleitungen und Betriebsanweisungen sind hierbei logischerweise unerlässlich. In der Datenbank WINGIS sind Informationen zu allen gängigen Mitteln aufgeführt.

 

Pressekontaktdaten:
Söffge Büro-, Gebäude- und Treppenhausreinigung GmbH & Co.KG

Holzweide 2
28307 Bremen

Webseite: https://www.soeffge.de

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