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Hitze schafft Gelegenheiten für Einbrecher

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In oberen Etagen sind Vorsichtsregeln der Versicherungen laxer

Düsseldorf, 13. August 2020 – Die derzeitige Hitzeperiode schafft prima Gelegenheiten für ungebetene Gäste, denn offene Fenster und Balkontüren sind quasi Einladungen für Einbrecher. In Deutschland werden täglich bis zu 300 Einbrüche registriert, von denen jedoch etliche nach Versicherungs-Definition einfache Diebstähle sind. Damit fallen sie nicht unter den Versicherungsschutz. „Von der Hausratversicherung ist dann oft kein Cent zu erwarten“, berichtet Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), „denn die Verträge nehmen keine Rücksicht auf das Wetter.“

Wer in einer oberen Etage wohnt, hat es da etwas leichter, nach einem Einbruch von der Hausratversicherung Geld zu bekommen. Denn wenn dort nicht verschlossene Fenster von den Dieben als Ein- und Ausgänge genutzt werden, ist dies einem Einbruch gleichgestellt. Die Hausratversicherung würde zahlen. Bei Klagen von Versicherten haben Gerichte nämlich bei Betrachtung des Tathergangs auf eine „ungewöhnliche Art des Zutritts“ abgestellt, und die ist beim unbefugten Zutritt durch offene Fenster und Balkontüren in oberen Stockwerken durchaus gegeben. Wenn Geld und Sachen ohne eine naheliegende Erklärung verschwunden sind, sollte man daher auf jeden Fall die Polizei und den betreuenden Versicherungskaufmann einschalten, rät Spauszus.

Viele verschaffen sich derzeit im Schwimmbad die erhoffte Kühlung. Doch auch dort sind Langfinger unterwegs. Da die Hausratversicherung i.d.R. auch einen Außenschutz bietet, sind gestohlene Kleidung, Geldbörsen und Schlüssel versichert, wenn sie in einem verschlossenen Spind oder Schrank deponiert waren. Dies trifft auch auf Raubüberfälle zu, wenn ein Angriff auf eine Person verübt oder wenn Gewalt angedroht wurde. Wer beraubt wurde, sollte auf jeden Fall die Polizei einschalten und unbedingt Daten von Zeugen aufnehmen. Denn oft gibt die Aussage eines Beobachters den Ausschlag für die Erstattung durch die Versicherung, die für einen Raubüberfall Versicherungsschutz bietet, für einen einfachen Diebstahl jedoch nicht.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.

Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de

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