Stellungnahme von Marian Birkholz, Geschäftsführer der Pflegevermittlung Schweiz GmbH

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Betrifft: Medien-Berichterstattung über „24-Stunden-Betreuung“, zuletzt im Tagesanzeiger vom 02.11.2020

In den Medien wird die häusliche Pflege durch Betreuungspersonen aus dem Ausland kontrovers diskutiert. Zuletzt berichteten vier Betreuerinnen aus Osteuropa in einem am 17.10.2020 erschienenen Bericht des Tagesanzeigers unter dem Titel: „Mit der Schweiz bin ich fertig“ über deren Erfahrungen bei Schweizer Familien während des Corona-Lockdowns. Aus Sicht des Verbands „Zuhause Leben“, dem wir angehören, war dieser Artikel einseitig angelegt. Silvain Kocher, als Präsident des Verbandes, durfte daraufhin im Rahmen eines Interviews Stellung nehmen. Diesen Artikel finden Sie hier: „Betreuerinnen verdienen mehr als Frauen an der Migros-Kasse“.

Als Pflegevermittlung Schweiz möchten wir Kunden und Interessenten zu ausgewählten Punkten des Interviews zusätzlich aus unserer Sicht informieren:

Frage: Ist der Preis für die Betreuungsleistung ein guter Hinweis darauf, ob eine Agentur seriös arbeitet?

Nein. „Teuer“ heißt nicht, dass Preis und Leistung miteinander in einem guten Verhältnis stehen. Zuerst muss dabei unterschieden werden, ob das Personal von der Agentur vermittelt oder verliehen wird.

Unserer Ansicht nach sollten alle gewerblichen Anbieter, auch bei Personalverleih, transparent darlegen, wieviel von den Gesamtkosten den Betreuungskräften als Lohn vergütet wird. Fragen Sie nach, für wie viele Arbeitsstunden pro Tag oder pro Woche das Personal bei dem jeweiligen Anbieter angestellt ist.

Die Pflegevermittlung Schweiz setzt sich für einen fairen Interessensausgleich zwischen den Betreuungskräften aus dem Ausland und unseren Schweizer Kunden ein!

In unserem Modell werden die Betreuungskräfte durch uns vermittelt, Arbeitgeber werden aber stets unsere Kunden.

Wir beraten unsere Kunden transparent zu allen rechtlichen Aspekten und geben unsere Einschätzung, welcher Lohn in der individuellen Situation angemessen erscheint.

Frage: Können bei der Betreuung überhaupt Löhne bezahlt werden, die dem Arbeitsaufwand entsprechen?

„24-Stunden-Betreuung“ bedeutet immer einen Dreiklang aus Arbeit, Bereitschaftszeit und Freizeit! Wieviel Arbeit und wieviel Bereitschaft notwendig ist, dies ist jedoch von Fall zu Fall verschieden.

Bei 42 Wochenstunden und bei direkter Anstellung beträgt der gesetzliche Mindestlohn weniger als 3.500,– Franken pro Monat, in den allermeisten Fällen dürfte dies für die zu leistende Arbeit zu wenig sein.

Die Pflegevermittlung Schweiz setzt sich für faire Löhne ein und versucht das Budget seiner Kunden mit den Lohnerwartungen unserer Kandidaten in Einklang zu bringen. Welcher Lohn als „fair“ wahrgenommen wird, dies ist individuell sehr verschieden und hängt auch von den Lebenshaltungskosten der Kandidaten in deren Heimatländern ab. Ein direkter Vergleich mit Löhnen von in der Schweiz lebenden Personen ist nicht zielführend. In aller Regel gelingt es uns, Lösungen zu erarbeiten, die beide Seiten zufriedenstellen.

Frage: Warum werden bei der „24-Stunden-Betreuung“ nur ausländische Betreuungskräfte eingesetzt?

Dies liegt zuerst am Naturallohnabzug, der von der AHV vorgegeben wird. Einer Betreuungsperson, die in der Schweiz eine eigene Wohnung unterhält, jedoch bei ihrem Arbeitgeber wohnt, wird stets ein Lohnabzug von 990,– Franken aufgebürdet. Und sie trägt zudem die Kosten der Wohnung.

Behauptung: Private Haushalte sollten nicht Arbeitgeber werden, weil sie sich in rechtlichen Belangen nicht auskennen

Sehr viele unserer Interessenten sind bereits gut informiert und sehr wohl in der Lage, ihre Arbeitgeberposition verantwortungsvoll auszuüben. Alle anderen profitieren von unserer Beratung sowie der Treuhandadministration der Anstellung, die wir zusammen mit einem Partnerunternehmen anbieten.

Auch im Personalverleih regelt der für die Verleihbranche geltende Gesamtarbeitsvertrag nicht die Besonderheiten der Anstellung von häuslichem Personal. Im Verleih sind obligatorische Lohn-Zuschläge wie z.B. ein 13. Monatsgehalt geschuldet. Wir hielten es für besser, wenn mit solchen Zuschlägen zusätzliche Bereitschaftszeiten abgegolten werden könnte. Dies würde die Preise jedoch weiter erhöhen. Viele Verleiher sind daher bereits dazu übergegangen, mit den vereinbarten Wochenarbeitsstunden eher noch weiter herunterzugehen, obwohl die tatsächliche Arbeitsbelastung höher ausfällt.

Frage: Stellt die private Altenbetreuung überhaupt ein tragbares System dar?

Auch die Kunden der Verleih-Agenturen sollten sich dafür interessieren, zu welchen Bedingungen die Betreuungsperson angestellt ist.

Circa 90% der Betreuungspersonen sind jedoch gar nicht bei Agenturen, sondern direkt bei den privaten Haushalten angestellt. Missbräuchliche Anstellungsverhältnisse lassen sich daher nur schwer kontrollieren. Dies gilt neben den Anstellungsbedingungen auch für die Wertschätzung die Betreuungspersonen dann erfahren.

Eine professionelle Vermittlungs-Agentur wie die Pflegevermittlung Schweiz kann potentielle Arbeitgeber hinsichtlich der Besonderheiten der häuslichen Anstellung besser beraten.

Wir stellen unseren Kunden Muster-Arbeitsverträge zur Verfügung, die sowohl Betreute und Betreuende rechtlich absichern.

Betreuungsverhältnisse können durchaus über mehrere Jahre stabil funktionieren und die Betreuungspersonen werden oft zu einem Teil der Familie. Erfahren wir hingegen von Situationen der Ausbeutung, dann begegnen wir dem auch konsequent!

Behauptung: Betreuerinnen berichten, Angehörige würden Arbeit „rund um die Uhr“ verlangen

Viele Anbieter tun so, als sei Betreuung nur eine Dienstleistung, bei der man Menschen einfach einsetzen und wieder auswechseln kann. Die Betreuungspersonen werden so von vornherein auf eine niedrigere Stufe gestellt. Und auf der Kundenseite werden Erwartungen geweckt, die nicht immer realistisch sind. Im Rahmen unserer Gespräche werben wir für die notwendige Balance von Arbeit und Freizeit und erklären, wie sich spätere Streitpunkte von vornherein umschiffen lassen.

Umgekehrt dürfen jedoch auch berechtigte Erwartungen an eine Betreuungsperson gestellt werden. Dazu zählt etwa, eine zu betreuende Person in der Nacht zur Toilette zu begleiten. Dafür wird extra Arbeitszeit reserviert. Aus unserer Sicht darf die Bereitschaft, ein oder zweimal in der Nacht aufzustehen, in diesem Beruf erwartet werden. Sind hingegen häufigere Einsätze nötig, dann müssen Arbeits- und Bereitschaftszeit entsprechend angepasst werden.

Mehr, als bei jedem anderen Job geht es also um Verhältnismässigkeit. Die Bewertung der „24-Stunden-Betreuung“ muss daher mit Augenmass erfolgen. Zum Glück entspricht es dem Schweizer Naturell, nach Lösungen zu suchen, die immer beide Seiten gebührend respektieren. Und dafür setzen auch wir uns mit Leidenschaft ein.

Für weitere Fragen steht Ihnen Marian Birkholz als Geschäftsführer der Pflegevermittlung Schweiz gerne unter 055 511 41 91 zur Verfügung.

Marian Birkholz
Marian Birkholzhttps://pflegevermittlungschweiz.ch/
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