Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Herausgabe von Name und Anschrift +++
Lädt ein Nutzer urheberrechtlich geschützte Filme auf Youtube hoch, muss die Videoplattform nur den Namen und die Anschrift des Users an den Auskunftsberechtigten herausgeben. Nach einem sechs Jahre andauernden Rechtsstreit hat laut ARAG Experten der Bundesgerichtshof entschieden, dass weder die E-Mail-Adresse noch die IP-Adresse oder gar die Telefonnummer des Kontoinhabers an die Filmrechteinhaberin herausgegeben werden müssen (Az.: I ZR 153/17).
Sie wollen mehr erfahren?...
Mönchengladbach (ots)
Nun hat auch das Landgericht Gießen einem geschädigten Verbraucher Schadenersatz für die Abgasmanipulationen an einem VW T6 Multivan 2.0 TDI (Bulli) mit dem...
Berlin (ots)
Cabrio-Fahrer sind Träumer, E-Autofahrer besonders umweltbewusst und wer im Geländewagen sitzt, liebt das Abenteuer - was ist dran an solchen Klischees? Verrät das...
Orthopädischer Hundeschlafplatz für S-XXL Hunde
Muskelverspannungen - Auch bei Hunden
Genau wie der Mensch, hat auch der Hund Muskelverspannungen und Gelenkbeschwerden. Wir können uns eine...
Hamburg (ots)
Einmal nicht aufgepasst und im Nu ist es passiert: ein Autounfall mit Blech- oder gar Personenschaden. In solch einem einmaligen Stressmoment schaffen es...
Zahnarzt Dr. Nekzai Hamburg - Zahnarztpraxis für Implantologie
Zahnarzt Dr. Nekzai (Hamburg) und das Team der Zahnarztpraxis Nekzai Hamburg sind spezialisiert auf Implantologie. Ein Themenbereich,...