StartseiteWirtschaft und FinanzenHKVO: Erweiterte Informationen auf der jährlichen Heizkostenabrechnung

HKVO: Erweiterte Informationen auf der jährlichen Heizkostenabrechnung

Teilen

Für Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Dezember 2021 beginnen, sind laut der neuen Heizkostenverordnung (HKVO) Verbrauchsvergleiche und Angaben zum Energieverbrauch verpflichtend.

Leinfelden-Echterdingen, November 2022: Zum 1. Dezember 2021 ist die neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Neben der Verpflichtung zum Einsatz fernauslesbarer Messausstattungen, der unterjährigen Verbrauchsinformation (uVi) und der ab 1. Dezember 2022 vorgeschriebenen Anbindbarkeit an das Smart Meter Gateway, sind Heizkostenabrechnungen mit weiteren Informationen anzureichern.

Erstmals wichtige Erkenntnisse zum Verbrauch
Der Messdienstleister Minol hat die Anforderungen bereits umgesetzt. Allen Heizkostenabrechnungen, auch in Liegenschaften ohne fernauslesbare Messtechnik, deren Abrechnungszeitraum am oder nach dem 1. Dezember 2021 beginnen, werden zwei weitere Seiten hinzugefügt. Wohnungseigentümer und Mieter können erstmals wichtige Erkenntnisse zu ihrem Verbrauchsverhalten direkt aus der Abrechnung gewinnen. So können die Bewohner mithilfe der erweiterten Informationen ihren Verbrauch mit dem Vorjahr oder einem normierten Durchschnittsnutzer vergleichen. Des Weiteren sind Informationen zum Energieverbrauch des Gebäudes auszuweisen. Dazu gehören zum Beispiel Treibhausgasemissionen und Informationen zum Energiemix. Unterjährig bietet Minol für Liegenschaften mit fernauslesbarer Messtechnik die Verbrauchsinformationen über das Produkt
„Minol eMonitoring“ an. So kann sich der Nutzer einer Wohnung zusätzlich auch monatlich über die Entwicklung seines Verbrauchs informieren.

Bessere Aufklärung der Verbraucher
Der Gesetzgeber erwartet sich von diesen erweiterten Informationen in der Abrechnung eine bessere Aufklärung der Verbraucher. Mit den genaueren Kenntnissen können Wohnungsnutzer ihren Verbrauch einordnen und sollen bestenfalls dazu ermutigt werden, weiteres Sparpotenzial zu nutzen.

Weitere Informationen zu den erweiterten Informationen auf Heizkostenabrechnungen unter: www.minol.de/ida (https://www.minol.de/erweiterte-informationen-heizkostenabrechnung.html)

Über Minol
Minol ist ein weltweit führender Dienstleister für die Immobilienwirtschaft. Hauptsitz ist Leinfelden-Echterdingen, 20 Niederlassungen sichern die Präsenz in ganz Deutschland. Rund um die Abrechnung der Energiekosten bietet Minol eine Reihe von Services, um die Betriebskosten zu minimieren und Immobilien rechtssicher zu verwalten – darunter die Legionellenprüfung des Trinkwassers und ein Service rund um Rauchwarnmelder. Das Unternehmen unterstützt die Immobilienwirtschaft bei der Digitalisierung ihrer Prozesse und bei der Umsetzung von Zukunftsszenarien wie Smart Home, Smart Care, Smart City und E-Mobility. Es gehört zur Minol-ZENNER-Gruppe, die weltweit mehr als 4.100 Mitarbeiter beschäftigt und in mehr als 100 Ländern mit Tochtergesellschaften und Vertriebspartnern vor Ort ist. Mehr Informationen unter www.minol.de und www.minol.de/minol-zenner-gruppe

Firmenkontakt
Minol-ZENNER-Gruppe
Patrik Sartor
Heinrich-Barth-Straße 29
66115 Saarbrücken
+49 (0681) 9 96 76 – 3157
patrik.sartor@zenner.com
http://www.minol.de

Pressekontakt
Communication Consultants GmbH
Leonie Fürgut
Breitwiesenstraße 17
70565 Stuttgart
+49 (711) 97893-22
+49 (711) 9 78 93-44
minol@cc-stuttgart.de
https://www.cc-stuttgart.de/

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Lesen Sie mehr zum Thema

Weitere News

Erkunden Sie verwandte Artikel wie: HKVO: Erweiterte Informationen auf der jährlichen Heizkostenabrechnung