Medienhaus will gerichtlich klären lassen, wie weit kommunale Berichterstattung gehen darf
Klage des Medienhauses Lensing gegen die Stadt Dortmund geht weiter
Internetauftritt verletzt nach Einschätzung des Verlags das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Staatsferne - Aufgabe einer Kommune sei es, zu informieren, nicht zu kommentieren oder zu berichten
Hamburg, den 18.10.2019
Kern der Auseinandersetzung ist die Internetpräsenz der Stadt Dortmund unter der Adresse www.dortmund.de Dort haben nach Auffassung des Medienhauses Lensing und dessen Anwälten die redaktionellen Inhalte...
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