Klartext statt Juristendeutsch: Ökoloco macht neues Heizungsgesetz verständlich

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Der finale Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes ist ab 01.01.2024 in Kraft getreten. Welche Handlungsmaßnahmen sich für Immobilieneigentümer ab 2024 ergeben.

BildZuletzt erhitzte die Heizung nicht nur die eigenen vier Wände, sondern auch so manches Gemüt in Bundestag und Bevölkerung. Nach langen Debatten ist es jedoch so weit: Der finale Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes ist ab 01.01.2024 in Kraft getreten. Welche Handlungsmaßnahmen sich für Immobilieneigentümer ab 2024 ergeben und von welchen Förderungen sie dabei profitieren, macht jetzt eine Informationsoffensive des Heizungsbauers Ökoloco verständlich.

Mit Beginn des Jahres ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich auch als Heizungsgesetz bezeichnet, in Kraft getreten. Seit die Ampel-Koalition den Entwurf bereits Ende 2021 auf den Weg gebracht hat, ist die Novelle in ihrer finalen Fassung von 77 auf nun mehr als 150 Seiten angewachsen. Inzwischen haben Medienberichte von Verboten und Austauschpflicht, ständige Revisionen und Debatten eine Menge Fragezeichen bei Immobilieneigentümern hinterlassen. Der Heizungsbauer Ökoloco tritt an, um Licht ins Dickicht des Paragraphen-Dschungels zu bringen und das neue Heizungsgesetz in einer breit angelegten Informationsoffensive verständlich zu machen.

Auf der Website von Ökoloco finden Eigentümer eine Übersicht, welche Handlungsmaßnahmen sich ab 2024 ergeben sowie weitere Informationsmaterialien: Gebäudenergiegesetz (GEG) 2024 im Überblick

Eng mit dem GEG verbunden ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Auch hier gibt es ab 2024 zahlreiche Neuerungen. Alles zur BEG gibt es hier: Alles zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Keine Austauschpflicht für Heizungen im Bestand

Bernhard Hoff, Betriebsleiter des überregionalen Heizungsbauers Ökoloco: ,,Täglich erreichen uns Nachrichten von Eigentümern, die das neue Heizungsgesetz vor Fragezeichen stellt.“ Zu Verunsicherung beigetragen haben neben den politischen Diskussionen auch Medienberichte. Die vielzitierte Austauschpflicht oder ein generelles Verbot für Gasheizungen sieht das neue Gebäudeenergiegesetz jedoch nicht vor. ,,Für Heizungen im Bestand gibt es bis auf wenige Ausnahmen zunächst einmal Entwarnung. Diese dürfen bis 2045 weiter betrieben werden“, so Hoff.
Kommunale Wärmeplanung entscheidet bei einem Heizungstausch
Im Kern sieht die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes die Klimaneutralität bis 2045 vor. Während Heizungen im Bestand bis dahin unverändert weiter betrieben werden dürfen, gilt es, bei einem Heizungswechsel ab 2024 verschiedene Neuregelungen zu beachten.

Maßgeblich bei einem Heizungswechsel ist die kommunale Wärmeplanung. Diese sieht dann beispielsweise den Anschluss an ein Fernwärmenetz vor. Bis dieser erfolgt, haben Eigentümer Wahlfreiheit. Sieht die kommunale Wärmeplanung hingegen den Anschluss an ein Wasserstoffnetz vor, dann ist der Einbau einer H2-Ready-Gasheizung verpflichtend. Lehnt die Kommune die Wärmeplanung ab, gilt die 65-Prozent-EE-Regel. Demnach muss die neue Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.

Zahlreiche Sonderregelungen

Bis die Kommunen ihre Wärmeplanung vorlegen, wird es jedoch dauern. Die Frist dafür endet je nach Größe der Kommune spätestens 2028. Während dieser Zeit gibt es zahlreiche Sonderregelungen. Welche das sind, erfahren Eigentümer ebenfalls auf der Website von Ökoloco.Klartext statt Juristendeutsch: Ökoloco macht neues Heizungsgesetz verständlich

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ökoloco GmbH
Herr Leonard Tekstra
Im Teelbruch 130
45219 Essen
Deutschland

fon ..: 02054 860 320
web ..: https://oekoloco.de/
email : l.tekstra@oekoloco.de

Ökoloco ist ein überregionaler Heizungsbauer mit Sitz in Essen. Installationsteams an mehreren deutschen Standorten und persönliche Kundenbetreuer begleiten Eigentümer von der Beratung über die Installation bis hin zu Wartung und Reparatur. Ziel ist es, durch einen reibungslosen Heizungstausch die Energiewende voranzutreiben.

Pressekontakt:

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Herr Leonard Tekstra
Im Teelbruch 130
45219 Essen

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