Widerrufsfrist beim Autokauf
Bietet ein Autohaus einen Wagen über ein Onlineportal an und organisiert den Vertragsabschluss per E-Mail, handelt es sich deswegen nicht automatisch um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft. Das bedeutet, dass Verbraucher den Kauf in einem solchen Fall nicht einfach innerhalb von 14 Tagen widerrufen können. So hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Landgericht Osnabrück entschieden.
Worum ging es bei Gericht?
Eine Frau hatte auf einem großen Online-Autoportal einen Kombi gefunden, der ihr...
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