Las Vegas, 13. Juli – "Am 3. Juli verkündeten 3 deutsche Richter am OLG Karlsruhe / Baden-Württemberg erneut, dass das öffentliche Zeigen des Symbols der Rael-Bewegung –
das eine Swastika (im politischen Bereich als Hakenkreuz bekannt) enthält – nicht als verfassungswidrig aufzufassen ist, und dass es deshalb Raelisten erlaubt sei, weiterhin ihr Plakat zu zeigen, auf dem sie mehrere antike religiöse Swastikas zeigen, um über die Ursprünge dieses uralten Symbols aufzuklären", sagte Marcel Hoffmann, das...
Autoankauf Bad Homburg: Ein Gebrauchtwagenverkauf will gut geplant sein. Die Gefahr, aus Unkenntnis auf viel Geld zu verzichten, ist groß.
Aus diesem Grunde sollte in...
München (ots)Heller, weiter, weißer: Licht, Scheinwerfer und Leuchten wecken bei Tunern große Begehrlichkeiten. Das ist nichts Neues. Tuner-Augen richtig zum Leuchten bringt vor allem...
Der Schrottabholung Dormagen arbeitet nach Terminvereinbarung mit dem Kunden
Für viele Menschen ist Schrott einfach nur ein platzraubendes Ärgernis. Allerdings tut man ihm damit absolut...
Der Rohstoff Metall kann sehr gut recycelt werden. Daher haben auch ausgediente Teile noch einen Wert. Aus dem Schrott wird das Metall als Werkstoff...
Wie arbeitet ein mobiler Schrotthändler? Sie fahren zu ihren Kunden, transportieren dort den Schrott ab und entsorgen ihn zum Beispiel auf einem Schrottplatz. Vor...