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Software Audit Klauseln | ProLicense referiert in Zürich

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Was sind die Unterschiede bei Software Audit-Klauseln der großen Hersteller? Wie kann ich mich vertraglich optimal vorbereiten? Worauf kommt es an? Die Experten von ProLicense referieren in Zürich.

Software Audits werden in Unternehmen immer wieder heiss diskutiert. Die Furcht ist groß aufgrund der oft sehr komplizierten und intransparenten Software Lizenzverträge trotz intensiven Software Asset Managements (SAM) Fehler zu begehen oder einzelne Klauseln falsch auszulegen und dann in einem Software Audit mit massiven Nachforderungen seitens der Software Hersteller konfrontiert zu werden.

Auf der Sitzung der ERFA-Gruppe „Software“ der Interessenvereinigung SSG (Swiss Sourcing Group) referieren Dr. Stefan Meyer (ProLicense Schweiz GmbH) und Markus Oberg (Chairman – The Lighthouse Alliance) über Themen rund um Software Audit Klauseln und generelle Anforderungen an optimale IT-Verträge aus Kundensicht. Die Veranstaltung findet am 13.09.2017 in Zürich statt. Interessierte Zuhörer können sich über die SSG (www.swiss-sourcing-group.ch) anmelden.

Zunächst zeigt Dr. Meyer anhand verschiedener Audit-Klauseln, in welchen unterschiedlichen Ausprägungen diese in IT-Verträgen zu finden sind und welche Konsequenzen diese für die Anwenderunternehmen haben können. Zudem klärt er beispielshaft darüber auf, worauf bei der Verhandlung von Software Lizenzverträgen zu achten ist und zeigt, wie sich Unternehmen vertraglich optimal auf Software Audits vorbereiten können.

Im Folgenden spricht Markus Oberg, der als Chairman die Kunden-Allianz gegen Software Audits „The Lighthouse Alliance“ leitet, wie sich Unternehmen optimal bei Erhalt der Software Audit-Ankündigung verhalten. Neben praktischen Beispielen, die die Zuhörer direkt bei ihrem nächsten Software Audit anwenden können, berichtet er von seiner Arbeit bei The Lighthouse Alliance. Hier tauschen sich die Mitglieder intensiv und vertraulich über alle Belange in Sachen Software Audits herstellerübergreifend aus. Anhand dieses Erfahrungsaustausches werden dann einzelne Software Audit-Playbooks verfasst, wie zum Beispiel zu Themen wie:

o Ablehnung der technischen Vermessung bei Software Audits
o Bemessung von Vertragsstrafen
o Abwehr der Audit-Klausel
o Besonderheiten bei Software Audits durch Dritte
o Und viele weitere

Die Mitglieder von „The Lighthouse Alliance“ erzielen zusammen mit mehr als 1 Mio. Mitarbeiter einen Jahresumsatz von über 370 Milliarden Euro. Zu den Gründungsmitgliedern zählen DAX-Konzerne, SMI-Konzerne, aber auch der gehobene Mittelstand und öffentliche Auftraggeber aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. „In unseren Playbooks stecken die Erfahrungen unzähliger durchlebter Software Audits und unsere Mitglieder profitieren von der Schwarmintelligenz der gesamten Gruppe“, so Oberg. „Wir freuen uns sehr über die Möglichkeit nun zum dritten Mal bei der SSG referieren zu dürfen. Gern berichten wir von unserer Idee der Kunden-Allianz gegen Software Audits als reines Geschäftsmodell zu Erzielung von Lizenzumsätzen“ fügt Dr. Stefan Meyer noch weiter hinzu.Software Audit Klauseln | ProLicense referiert in Zürich

Über:

ProLicense GmbH
Herr Markus Oberg
Reventlowstrasse 28
22605 Hamburg
Deutschland

fon ..: 040-2286828-0
web ..: http://www.prolicense.com
email : markus.oberg@prolicense.com

Die ProLicense GmbH berät Oracle-Kunden seit Jahren zum einen bei Compliancefragen und zeigt Unternehmen zum anderen Wege auf, wie Softwarekosten signifikant gesenkt werden können. Gerade bei den genannten Audits besitzt ProLicense eine besondere Expertise. Die beiden Gründer von ProLicense (Rechtsanwalt Sören Reimers und Diplom-Kaufmann Christian Grave) haben jeweils mehr als acht Jahre in verschiedenen Positionen bei Oracle gearbeitet und kennen sich in allen Lizenz-Fragen zu Oracle-Software tiefgehend aus. Insgesamt besitzen die Berater von ProLicense kumuliert mehr als 80 Jahre Erfahrung in der Tätigkeit beim Hersteller Oracle. ProLicense ist ein vollständig unabhängiges Beratungsunternehmen, erhält keine Vergütungen von Oracle und bezieht keine Kickbacks von anderen Softwarevertrieben. Die Vergütung der ProLicense GmbH erfolgt in der Regel erfolgsbasiert direkt vom Kunden.

Pressekontakt:

ProLicense GmbH
Herr Markus Oberg
Reventlowstrasse 28
22605 Hamburg

fon ..: 040-22868288-0
web ..: http://www.prolicense.com
email : markus.oberg@prolicense.com

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