StartseiteElektronik und TechnikWie Unternehmen elektronische Produkte sicher in der EU verkaufen können

Wie Unternehmen elektronische Produkte sicher in der EU verkaufen können

Dieser Leitfaden für Hersteller von elektrischen und elektronischen Produkten kompakt in neun Schritten, welche Aufgaben sie im Rahmen der CE-Konformität ihrer Produkte haben – vor dem Verkaufsstart, während des Vertriebs und ab Vertriebsende. Darüber hinaus werden in einem einführenden Teil allgemeine Informationen zum CE-Zeichen zusammenfassend dargestellt sowie die Aufgaben der weiteren Wirtschaftsakteure (Bevollmächtigte, Importeure, Händler, Fulfilment-Center) erklärt.

Ob Smartphone, Drucker oder Monitor: Nahezu alle elektronischen Produkte benötigen eine CE-Kennzeichnung, bevor sie in der Europäischen Union verkauft werden dürfen. Dafür gibt es viele Richtlinien und Verordnungen, die Hersteller eigenverantwortlich beachten müssen. Das heißt: Das herstellende Unternehmen ist verpflichtet, eine Konformitätsbewertung durchzuführen, eine Konformitätserklärung abzugeben und die Produkte mit dem CE-Zeichen zu kennzeichnen. Erst dann darf das Produkt auf den Markt gebracht und in Betrieb genommen werden. Das hat seine Tücken: Immer wieder nehmen Behörden Produkte vom Markt, die nicht nur unzureichend gekennzeichnet sind, sondern auch teils formale, teils aber auch gravierende technische Mängel aufweisen.

Damit sich Unternehmen im Dschungel der Richtlinien und Verordnungen zurechtfinden, stellt die Bitkom Servicegesellschaft im Rahmen des Dienstleistungsportfolios weee full-service einen neuen Leitfaden zur Verfügung. In diesem Leitfaden ist in neun Schritten beschrieben, welche Aufgaben die Unternehmen im Rahmen der CE-Konformität ihrer Produkte haben, und zwar vor dem Verkaufsstart, während des Vertriebs und ab Vertriebsende. Darüber hinaus werden in einem einführenden Teil allgemeine Informationen zum CE-Zeichen zusammenfassend dargestellt sowie die Aufgaben der weiteren Wirtschaftsakteure (Bevollmächtigte, Importeure, Händler, Fulfilment-Center) erklärt.

„Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur CE-Kennzeichnung ändern sich regelmäßig, so auch diesen Sommer noch durch die neue Marktüberwachungsverordnung. Hilfestellungen und Handreichungen sind da von großem Nutzen. Für all diejenigen, die für die CE-Konformität eines Produktes verantwortlich sind, ein Produkt in der EU auf den Markt bringen, unter eigener Marke verkaufen oder auch als Importeur die Angaben des Herstellers überprüfen wollen, gibt der Leitfaden einen kompakten Überblick ihrer Aufgaben und Pflichten.“, so Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft.

Der Leitfaden wird regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht und ist kostenlos abrufbar: Leitfaden „Neun Schritte zur CE-Kennzeichnung“
Weitere Informationen dazu in einem Live-Online-Seminar am 14. Juli 2021.

 

Pressekontaktdaten:
Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft,Telekommunikation und neue Medien e.V.
Albrechtstraße 10
10117 Berlin-Mitte
Postfach 640144
10047 Berlin

Nina Paulsen Pressesprecherin
T +49 30 27576-168
n.paulsen@bitkom.org

Peter Cossé Head of CE-Service
T +49 30 27576-520
p.cosse@bitkom-service.de

Svea Kleeberg Communications Manager
T +49 30 27576-261
s.kleeberg@bitkom-service.de

Teilen

Themen des Artikels

DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN ÄHNLICHE STORYS WIE - Wie Unternehmen elektronische Produkte sicher in der EU verkaufen können