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Zehn Argumente für den Widerruf der Lebensversicherung

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Zu den Arbeitsbereichen des Rechtsanwalts Dr. Graf zählen unter anderem auch der Wiederruf der Lebensversicherung. Es gibt zehn Gründe, für einen Widerruf einer derartigen Versicherung.

Angaben zu dem Anwalt aus der Stadt Herford

Dr. jur. Thorsten Graf wurde 1969 geboren und begann 1990 sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Bielefeld, welches er 1994 vollendete. Im Jahr 1997 wiederum ereignete sich die Promotion im Bereich „Anforderungen an Gewerbetreibende und Angestellte in privaten Sicherheitsdiensten“. Danach beendete er im 1998 sein Referendariat und er erhielt seine Berechtigung als Rechtsanwalt. Ein Jahr lang arbeitete er als Anwalt in Anstellung. Dann rief er Ende 1999 gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Jens Lehmann die Sozietät Lehmann & Graf ins Leben. Seit dem Jahr 2007 ist Dr. jur. Thorsten Graf zudem ein Anwalt auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Er besitzt außergewöhnliche Kenntnisse in der Theorie in Verknüpfung mit praktischen Erfahrungen auf verschiedenen Rechtsgebieten, nämlich Geschmacksmusterrecht, Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht. Ab dem Jahr 2009 betreut der Anwalt seine Mandanten in seiner eigenen Rechtsfirma in der Stadt Herford. Nach weiteren sechs Jahren wurde Dr. jur. T. Graf zum Anwalt in dem Bereich Informationsrecht, wozu ihn die Rechtsanwaltskammer ernannte. Ab 2018 ist er außerdem Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

10 Gründe, die für den Widerruf sprechen

Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit seine Lebensversicherung zu stornieren, wobei er jedoch oft nur ca. 50% der bisher eingezahlten Beitragsleistungen zurückbekommt. Darum ist es gut zu wissen, welche Gründe es geben kann eine Lebensversicherung widerrufen zu dürfen.

Keine Widerspruchsbelehrung in der Lebensversicherung

Es ist die Verpflichtung jedes Lebensversicherers, Klienten über das Widerrufsrecht zu informierenIin Kenntnis zu setzen. Dies muss im Begleitbrief des Versicherungsscheins oder im Versicherungsschein passieren. Oft fehlt jene in dem Policenmodell.

Eine nicht sichtbare Widerrufsbelehrung

Eine Widerrufsbelehrung ist nur rechtskräftig, sobald jene für den Betrachter sichtlich sichtbar ist. Die Belehrung zum Widerruf ist nicht gültig,wenn sie zu klein verschriftlicht ist, da sie so bloß äußerst beschwerlich gesehen und studiert werden kann. Weiterhin muss die absolute Widerrufsbelehrung hervorgehoben werden. Die Belehrung zum Widerruf kann widerrufen werden, wenn etwa ausschließlich die Überschrift gekennzeichnet wurde, die Belehrung zum Widerruf der Lebensversicherung jedoch nicht. Möglichkeiten werden Ihnen von Dr. T. Graf zur Verfügung gestellt.

Der Fristbeginn ist falsch

Nach der Erhaltunfg der Verbraucherinformationen, der Versicherungsbedingungen und des Scheines der Versicherung fängt die Widerrufsfrist des Versicherten an. Falls diese an verschiedenen Tagen verschickt werden, gilt die Widerrufsfrist ab dem Kalendertatg, an dem das letzte Dokument beim Versicherten angekommen ist. Es gibt allerdingsBelehrungen, welche den nicht richtigen Beginn der Frist angeben. Unwirksam sind Formulierungen wie „mit Zugang des Versicherungsscheins“, der Widerrufsbelehrungen oder dieses Bescheids. Korrekt ist der Wortlaut, dass das Abkommenauf der Basis der Versicherungsbedingungen sowie des Versicherungsscheins sowie allen anderen Verbraucherinformationen geschlossen wird, die für den Gegenstand des Vertrages wichtig sind, sollte der Kunde in einem Zeitintervall von dreißig Tagen nach Zugang der Unterlagen nicht schriftlich widersprechen. Der Worlaut kann sich zwar differenzieren, doch es muss klar, dass die Frist erst beginnt, sowie sämtliche Unterlagen vorliegen.

Nicht richtige Frist

Verischerte haben 30 Kalendertage Zeit, um einen Widerruf der Lebensversicherung abzusenden. Die alte Widerrufsfrist von zwei Wochen wird allerdings von einigen Versicherungsunternehmen immer noch genannt. Hin und wieder wird auch anstatt von dreißig Tagen von einem Monat gesprochen. Diese Angabe ist unpräzise, da es auch Monate mit 28/29 oder 31 Kalendertagen gibt. Aus ebendiesen beiden falschen Aussagen resultiert ein nicht gültiger Vertrag. Wann der Abschluss des Vertrages erfolgte, ist bei der zweiten Gegenbenheit egal.

Eine nicht genaue Form des Widerrufs

Seit August 2001 ist es ausreichend, den Widerruf per Form eines Textes abzuschicken. Dies besagt, dass der Widerruf der Lebensversicherung auch mittels E-Mail-Nachricht oder Fax versendet werden darf. Damals war das nicht der Fall, Versicherte waren verplichtet ihn per schriftlicher Form und mit einer Unterschrift zu verschicken. In einer Widerrufsbelehrung muss zu erkennen sein, wie der Widerruf stattfinden muss; ist das nicht der Fall, ist sie nicht gültig. Nicht ausreichend sind Belehrungen mit Wortlauten, welche beispielsweise besagen, dass der rechtzeitige Versand ausreichend ist. Denn dieser Wortlaut gibt den Versichterten in keinster Weise Rückmeldung zu der Fragestelung, ob der Widerruf per Text- oder Schriftform eingereicht werden soll. Bei Fragen können Sie durchgehend Dr. jur. Graf zu kontaktieren.

Im Falle einer undeutlichen Wahrung der Frist

Der Widerruf muss von dem Versicherungsnehmer keineswegs mittels Einschreiben und auch nicht mittels Einschreiben einschließlich Rückschein versandt werden. Jene sind dennoch dazu verplichtet zu beweisen, dass ein Widerruf überhaupt zugestellt wurde. Aus diesem Grund sollte der Versicherte dies bei Unsicherheit auch beweisen können. Die Frist wird von dem Kunden ausschließlich beim zeitgerechten Raussenden des Widerrufs erfüllt. Als Beiweismittel für die zeitgerechte Einreichung eines Widerrufs reicht der Poststempel oder ein Zeuge. Eine solche Tatsache ist von dem Versicherungsunternehmen in der Belehrung zum Widerruf erkennbar zu machen. Ist es das nicht, dann ist sie nicht rechtsgültig.

Unvollständige Dokumente

Bei der Vollendung des Abkommens ist es die Pflicht des Versicherungsunternehmens, dass Versicherte davor sämtliche Unterlagen bekommen haben. Darin ausgeschlossen ist der Versicherungsschein. Falls dies sich nicht so abgespielt hat, haben Versicherte ein Recht auf Widerruf. Dies gleicht oft den Gegebenheiten. Ein Anzeichen dafür ist, wenn mit einem Versicherungsschein noch einmal Unterlagen mitverschickt werden, informiert Dr. Thorsten Graf.

Bei der undeutlichen Fristwahrung

Falls es sich um ein Antragsmodell bezieht, muss eine Rücktrittsbelehrung ebenfalls im Antrag der Versicherung vorzufinden sein. Das fristgemäße Verschicken der Rücktrittserklärung ist ebenso an dieser Stelle ausreichend. An dieser Stelle ist die Wahrung der Frist sichergestellt.

In Falle einer nicht auffäligen Rücktrittsbelehrung

Beim Modell für den Antrag muss eine Belehrung für den Rücktritt ebenfalls deutlich zu ersehen sein, sonst betrifft es einen gänzlichen Verfahrensfehler. Aber es kommt nicht selten vor, dass das schließlich nicht der Fall ist. Auch an dieser Stelle kann der Kunde vom Abkommen der Lebensversicherung zurücktreten.

Kontaktdaten zu Rechtsanwalt Dr. Graf:

  • Rechtsanwalt Dr. Thorsten Graf
  • Salzufler Straße 141 b
  • 32052 Herford
  • Telefon: 05221/ 1 87 99 40
  • Telefax: 05221/ 1 87 99 41
  • info@ra-dr-graf.de <mailto:info@ra-dr-graf.de>
  • Lebensversicherung widerrufen Dr. Graf

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