Ja zur Glasfaser / Nicht alle Eigentümer mussten dem Anschluss zustimmen

Artikel teilen

Aktuelle Pressemitteilungen zu: Ja zur Glasfaser / Nicht alle Eigentümer mussten dem Anschluss zustimmen

Berlin (ots) – In einer Wohnungseigentümergemeinschaft war man sich nicht einig, ob die Immobilie einen Glasfaseranschluss erhalten soll oder nicht. Bei der entscheidenden Abstimmung gab es eine Gegenstimme. Die Justiz musste nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS klären, ob dieses Veto den Anschluss verhindert oder nicht. Im Urteil wurde darauf hingewiesen, dass bei für die Art der baulichen Veränderungen, die für den Anschluss an das Glasfasernetz erforderlich ist, im Prinzip eine Einstimmigkeit erforderlich sei. Ausnahmen seien nach dem Gesetz bei Fernsprech-, Rundfunk- und Energieanschlüssen vorgesehen. Hier gebe es zwar im Hause schon eine Basisversorgung, jedoch müsse man von zeitgemäßen Erfordernissen der Datenübertragung ausgehen. Das sei heute ein Teil der Grundversorgung. Der Kläger müsse deswegen die Schaffung eines Anschlusses dulden. Die Beeinträchtigung durch entsprechende Erdarbeiten sei auch nur zeitlich befristet.

(Amtsgericht Plön, Aktenzeichen 75 C 11/19)

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Prnews24.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Themen in dieser Story

Neueste Storys

Weitere Storys wie Ja zur Glasfaser / Nicht alle Eigentümer mussten dem Anschluss zustimmen