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Solarstrom vom Balkon: Das müssen Mieter vor der Installation beachten

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Haus & Grund Hessen über den individuellen Beitrag zur Energiewende

Frankfurt/ Wiesbaden, 7. April 2022 – Solarstrom vom Balkon erfreut sich in der aktuellen Energie- und Klimakrise wachsender Beliebtheit. Sehr verlockend ist vor allem für Mieter der Gedanke, sich mit einer Mini-Solaranlage ein Stück weit unabhängig vom Strommarkt zu machen und zugleich einen aktiven Beitrag zur Energiewende zu leisten. Haus & Grund Hessen informiert, was sie vor Installation einer solchen Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) beachten müssen, damit die Freude daran lange währt.

„Der Begriff „steckerfertige PV-Anlagen“ kann Mieter zu falschen Schlüssen verleiten“, warnt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. „Auch diese vermeintlich einfachen Geräte können nicht ohne Weiteres auf den Balkon gestellt, angeschlossen werden – und die Stromproduktion beginnt. Vielmehr ist einiges rund um das Mietverhältnis zu klären, bis das Balkonkraftwerk laufen kann.“

Mini-Solaranlagen sind kompakte Geräte, die fertig montiert geliefert werden. Sie bestehen aus einem oder zwei Solarmodulen und sind so gestaltet, dass sie an einem beliebigen sonnigen Platz in der Nähe einer Steckdose platziert werden können. „Wenn die optimale Platzierung einen Eingriff in die Bausubstanz erfordert – beispielsweise Bohrlöcher in der Fassade – muss der Vermieter gefragt werden“, so Ehrhardt. Auch bei einfacher Befestigung, etwa am Balkongeländer, könne die neue Anlage das Erscheinungsbild der Fassade verändern – und das setzt ebenfalls die Zustimmung des Vermieters voraus. Ehrhardt warnt zudem: „Ein generelles Verbot in einer Wohneigentumsanlage steht einer PV-Anlage im Wege oder hat nach einer voreiligen Installation die umgehende Demontage zur Folge.“

Ist die Erlaubnis eingeholt, kann jedes Modul mit einem Leistungsbereich von etwa 250 bis 300 Watt zehn Prozent des Strombedarfs eines durchschnittlichen Drei-Personen-Haushalts decken. Der auf dem Balkon produzierte Strom nimmt jedoch einen anderen Weg als der von Großanlagen, die etwa auf dem Dach montiert werden und ihn ins öffentliche Netz abgeben. Mini-Anlagen speisen ihre Energie direkt in den Stromkreis einer Wohnungs- oder Hausinstallation ein. Nur das, was die Bewohner nicht selbst verbrauchen, fließt ins öffentliche Netz. Damit all das geschehen kann, gibt es ebenfalls einiges zu beachten – unabhängig von den Pflichten der Mieter als neue Energieproduzenten gegenüber Bundesnetzagentur und lokalem Netzbetreiber.

Fachkenntnis gegen Netzüberlastung und Brandgefahr
Für den Anschluss des Balkonkraftwerks reicht eine einfache Außensteckdose nicht aus – und keinesfalls sollte eine Mehrfachsteckdose verwendet werden. „Die VDE-Normen sehen vor, dass der Anschluss immer entweder fest oder über eine Energiesteckdose erfolgt, die von einer Elektrofachkraft installiert werden muss“, bezieht Ehrhardt sich auf die Vorgaben des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE). Mit der Einspeisung ins Hausnetz steigt jedoch auch die dort fließende Strommenge. „Eine Fachkraft muss daher unbedingt vorab prüfen, ob das vorhandene Netz mit seinen Leitungen für den zusätzlichen Solarstrom ausreichend dimensioniert ist“, so Ehrhardt. „Gerade in Altbauten ist das oft nicht der Fall.“ Mitunter müssen Leitungen erneuert, fehlende Schutzschalter installiert und Sicherungen ausgetauscht werden, um Brandgefahr auszuschließen.

„Die Installation einer solchen Mini-Solaranlage sollten Mieter nicht als Spontan-Aktion angehen“, sagt Ehrhardt abschließend. „Damit sie dauerhaft Freude daran haben und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können, ist eine sorgfältige Planung und vor allem Absprache mit dem Vermieter unerlässlich.“

Über Haus & Grund Hessen:

Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 65.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.

– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.

– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

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