StartseitePolitik und RechtFristen für die Nebenkostenabrechnung - Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Fristen für die Nebenkostenabrechnung – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Experten der ERGO Group informieren

Timo W. aus Würzburg:
Ich bin bei meinen Eltern ausgezogen und werde in diesem Jahr zum ersten Mal selbst eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Gibt es Fristen, an die ich mich zum Beispiel bei Nachzahlungen halten muss?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Wann Mieter ihre jährliche Nebenkostenabrechnung erhalten, ist sehr unterschiedlich. Vermieter müssen sie ihren Mietern lediglich innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Beendigung des Abrechnungszeitraums zukommen lassen. Halten sie sich nicht daran, müssen Mieter nicht nachzahlen. Ihr Recht auf eine Abrechnung und auf die Auszahlung eines möglichen Guthabens behalten sie jedoch trotzdem. Nach Erhalt sollten Mieter die Abrechnung so schnell wie möglich öffnen und prüfen. Denn eine Nachzahlung müssen sie in der Regel innerhalb von 30 Tagen begleichen. Die gleiche Frist gilt auch für Vermieter bei der Auszahlung eines Guthabens. Außerdem können Nebenkostenabrechnungen durchaus fehlerhaft sein. Ist zum Beispiel eine formelle Angabe wie der Abrechnungszeitraum nicht angegeben oder nicht korrekt oder ist der Verteilerschlüssel nicht erklärt, haben Mieter zwölf Monate Zeit, Widerspruch einzulegen. Wichtig: Für Nachzahlungen gilt dennoch die dreißigtägige Frist. Mieter, die Fehler in der Abrechnung vermuten, sollten diese zwar bezahlen – aber unter Vorbehalt. Empfinden Mieter zum Beispiel die Kosten für die Hausreinigung als ungewöhnlich hoch, haben sie zudem die Möglichkeit, bei ihrem Vermieter eine Einsicht in die Belege einzufordern, auf denen die Abrechnung basiert. Bei Problemen oder Unstimmigkeiten ist es ratsam, zunächst das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, um die Angelegenheit zu klären.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.422

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 25 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der ERGO Group AG steuern mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management AG vier separate Einheiten die Geschäfte und Aktivitäten der ERGO Group. In diesen sind jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen gebündelt. Rund 38.700 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2022 nahm ERGO über 20 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Netto-Versicherungsleistungen in Höhe von rund 15 Milliarden Euro.
ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

Firmenkontakt
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM PR und Content Marketing
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-18

NEUE PERSPEKTIVEN FÜR IHRE MARKE

Bildquelle: ERGO Group

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Prnews24.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Themen im Fristen für die Nebenkostenabrechnung – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Geerbte Steuererklärung – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Experten der ERGO Group informieren Mirko P. aus Stuttgart: Ich habe vor Kurzem geerbt. Der Verstorbene war zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet. Muss ich diese nun...

Tipps rund um die Schadensmeldung – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Was bei Hausrat- und Haftpflichtversicherung zu beachten ist Wer einen Schaden hat oder bei anderen einen verursacht, ist froh, wenn er mit einer Versicherung gegen...

Klimafreundlich ins Büro – Verbraucherinformation der ERGO Group

CO2-sparende Alternativen für Pendler Das Auto ist gerade bei Pendlern nach wie vor das Verkehrsmittel Nummer eins. Wer nach einer klimafreundlicheren Alternative für den Arbeitsweg...

Weltweites Engagement für Frieden beim World Peace Summit in Südkorea

Einheit durch Engagement: Tausende von Freiwilligen tragen zum Erfolg der globalen Friedensveranstaltung bei

Grüne oder AfD – Rennen um zweiten Platz bei bayerischer Landtagswahl

- CSU eindeutiger Favorit der Landtagswahl in Bayern - AfD hat leichten Vorsprung vor den Grünen Berlin, 29. September 2023. Am 8. Oktober 2023 findet die...

Freiwillige vereinen sich für ein globales Friedensevent

Freiwilligen-Teams von Flughafenempfang, Fahrern, Dolmetschern, Medien, medizinischem Personal, Sicherheitskräften und Montagearbeitern setzen sich für eine sichere und erfolgreiche internationale Veranstaltung ein Vom 18. bis 20....