Asset oder Share Deal bei Immobilien: Jürgen Peter aus Georgsmarienhütte klärt auf - PrNews24.com

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Bei der Investition in Immobilien stehen Käufer und Verkäufer vor einer wichtigen Entscheidung: Soll die Immobilie selbst (Asset Deal) oder die Gesellschaft, die die Immobilie besitzt (Share Deal) erworben werden?

Die Wahl des richtigen Transaktionsmodells hat weitreichende Folgen, sowohl steuerlicher als auch rechtlicher Natur.

Jürgen Peter, Unternehmer aus Georgsmarienhütte – hilft Immobilien-Eigentümern und Immobilieninvestoren, die für sie optimale Lösung zu finden.

Heute erläutert er die wichtigsten Unterschiede zwischen Asset Deal und Share Deal und gibt wertvolle Tipps für die Entscheidungsfindung.

Asset Deal: Direkter Erwerb der Immobilie

Beim Asset Deal erwirbt der Käufer die Immobilie direkt vom Verkäufer.

Dies ist der einfachste und rechtlich überschaubarste Weg, eine Immobilie zu kaufen. Alle Rechte und Pflichten an der Immobilie gehen auf den Käufer über.

Vorteile des Asset Deals:

Transparenz: Die rechtlichen Verhältnisse sind klar und eindeutig.
Planungssicherheit: Es gibt keine versteckten Risiken oder Altlasten.
Geringerer Verwaltungsaufwand: Es fällt keine zusätzliche Verwaltungsarbeit für die Gesellschaft an.

Nachteile des Asset Deals:

Grunderwerbsteuer: Beim Asset Deal fällt Grunderwerbsteuer an.
Keine Übernahme von Verbindlichkeiten: Der Käufer übernimmt keine Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die die Immobilie besitzt. Kein Übergang von stillen Reserven: Stille Reserven in der Bilanz der Gesellschaft gehen nicht auf den Käufer über.

Share Deal: Erwerb der Gesellschaft

Beim Share Deal erwirbt der Käufer Anteile an der Gesellschaft, die die Immobilie besitzt.

Mit dem Erwerb der Anteile wird er auch Eigentümer der Immobilie.

Vorteile des Share Deals:

Mögliche Steuerersparnis: Unter bestimmten Voraussetzungen kann beim Share Deal Grunderwerbsteuer gespart werden. Übernahme von Verbindlichkeiten: Der Käufer übernimmt auch die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Übergang von stillen Reserven: Stille Reserven in der Bilanz der Gesellschaft gehen auf den Käufer über.

Nachteile des Share Deals:

Komplexität: Der Share Deal ist rechtlich komplexer als der Asset Deal.
Haftungsrisiko: Der Käufer haftet für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Höherer Verwaltungsaufwand: Es fällt zusätzliche Verwaltungsarbeit für die Gesellschaft an.

Welche Transaktionsform ist die richtige?

Die Wahl zwischen Asset Deal und Share Deal hängt von verschiedenen Faktoren ab,

der individuellen Situation des Käufers und Verkäufers,
der Art der Immobilie und
den steuerlichen Rahmenbedingungen.

Expertenrat ist wichtig

Jürgen Peter rät Immobilieninvestoren, sich vor der Entscheidung für einen Asset Deal oder Share Deal von einem Experten beraten zu lassen.

Ein erfahrener Immobilienmakler oder Steuerberater kann die Vor- und Nachteile beider Transaktionsformen abwägen und die für den individuellen Fall optimale Lösung empfehlen.

Pressekontakt:
Jürgen Peter
Bergstraße 6
D-49124 Georgsmarienhütte
Tel: +49 1590 169 0088
Email: j.peter.gmh@mail.de

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