Arbeitszeugnis: Das neue Problem

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Durch die zunehmende Verwendung von Zeugnissoftware sind immer mehr Arbeitszeugnisse mit gleichlautender Leistungs- und Verhaltensbeurteilung im Umlauf. Auch wenn sie als solches guten Noten entsprechen, sind sie bei Bewerbungen nutzlos. Arbeitnehmer sollten daher von ihrem Anspruch auf ein individuell zugeschnittenes Zeugnis Gebrauch machen.

Gerade diejenigen, die ein gutes Arbeitszeugnis zu erwarten haben, sollten ihr Zeugnis besonders kritisch unter die Lupe nehmen. Klingt widersinnig? Ist es aber keineswegs. Denn ein gutes Zeugnis muss vom Leser auch geglaubt werden. Kann dieser aber den Text schon auswendig mitbeten, weil er ihn ständig auf dem Tisch hat, wird dies wohl kaum der Fall sein.

Dass Arbeitgeber immer häufiger Zeugnissoftware einsetzen, ist verständlich. Werben doch die Anbieter damit, dass mit ihren Programmen rechtsichere Arbeitszeugnisse innerhalb nur weniger Minuten angefertigt und dadurch enorme Kosten eingespart werden können. Doch für die Arbeitnehmer ist dies ein großes Problem. Sie erhalten 08/15-Zeugisse, die zwar gute Beurteilungen enthalten, doch trotzdem keine guten Zeugnisse sind. Denn eine lieblose Aneinanderreihung von standardisierten Textbausteinen, die keinerlei konkreten Bezug zu der ausgeübten Tätigkeit aufweisen, wird der Leser nicht von einer guten Leistung und einem vorbildlichen Verhalten überzeugen.

Besonders perfide ist, dass Arbeitnehmer selbst kaum erkennen können, ob ihr Zeugnis mit gleichlautendem Beurteilungspart zig-tausendfach im Umaluf ist. Daher rät Verena Janßen, Inhaberin der VEJA-Zeugnisberatung, besonders Fach- und Führungskräften, ihr Zegnis von einem Fachmann prüfen zu lassen und es gegebenenfalls zu reklamieren. Denn laut Rechtsprechung haben Mitarbeiter Anspruch auf ein individuell zugeschnittenes Arbeitszeugnis. (Arbeitsgericht Berlin, Az.: 84 Ca 17498/03)

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