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Strengere Nachweispflichten für Arbeitgeber

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Neue Regelungen für Arbeitsverträge ab 1. August 2022 – für Anwälte ein wichtiger Beratungsanlass

Zum 1. August 2022 treten weitreichende Änderungen im Nachweisgesetz in Kraft, die bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen zu beachten sind. Besonders gravierend ist die Regelung, wonach ein Verstoß gegen das Nachweisgesetz als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 EUR für jeden Verstoß (§ 4 NachwG n.F.) geahndet werden kann. Für Arbeitgeber besteht daher dringender Handlungsbedarf bei der Ausformulierung neuer Arbeitsverträge.

Führte das Nachweisgesetz bislang eher ein Schattendasein, beinhalten die Neureglungen eine Erweiterung und Ergänzung der bereits bestehenden Nachweispflichten. Zudem werden weitere Mindestanforderungen an bestimmte Arbeitsbedingungen gestellt. Darüber hinaus werden die bislang geltenden Fristen zur Erbringung des Nachweises verkürzt. Es drohen bußgeldbewehrte Sanktionen für den Arbeitgeber, wenn die Fristen nicht eingehalten werden oder der Nachweis seitens des Arbeitgebers nicht bzw. nicht richtig erbracht wird. Keine Änderung ist für die Form des Nachweises vorgesehen. Die wesentlichen Arbeitsbedingungen nach dem Nachweisgesetz sind nach wie vor in Schriftform festzuhalten und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

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