Die als Todeskreuzung bekannte B 85 bei Tittling – Süd fordert seit Jahren Menschenleben. Eine überfällige Petition fordert endlich den längst beschlossenen, aber nie umgesetzten höhenfreien Anschluss. Nur mit dieser Maßnahme kann die Verkehrssicherheit an diesem Unfallschwerpunkt wirksam verbessert werden.
Gefährliche Kreuzung ohne Konsequenzen: Der politische Stillstand
Die Einführung einer verkehrssicheren Lösung in Form eines höhenfreien Anschlusses an der als unfallträchtig eingestuften Kreuzung der B 85 bei Tittling – Süd gilt als dringend notwendige Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Dennoch wurde der bereits im September 2010 von der Regierung von Niederbayern in Landshut beschlossene Ausbau bis heute nicht umgesetzt.
Eine Änderung des Beschlusses vom 22. Oktober 2024 durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sowie den Bayerischen Fachausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr des Landtages ist erforderlich, um das bislang fehlende Planfeststellungsverfahren für den verkehrssichersten höhenfreien Anschluss endlich einzuleiten.
Angesichts der bekannten Gefahrenlage und zahlreicher schwerer Verkehrsunfälle ist die Verzögerung in der Umsetzung nicht nachvollziehbar. Der vollständige Hintergrund zur politischen Untätigkeit ist unter folgendem Link dokumentiert:
https://www.prnews24.com/458809/bayerische-ministerwillkuer/
Nur durch die Einleitung der längst überfälligen Baumaßnahme kann an diesem neuralgischen Punkt der B 85 künftig wirksam verhindert werden, dass weitere Verkehrsteilnehmende tödlich verunglücken.
Zwei Jahre nach dem tödlichen Unfall: Behördenversagen mit fatalen Folgen
Am 09. Juni 2025 jährt sich zum zweiten Mal der Todestag eines Motorradfahrers, der an der Kreuzung B 85 Tittling – Süd tödlich verunglückte. Die Petition mit dem Aktenzeichen BV.0464.18, die bereits am 17. Mai 2023 eingereicht wurde, wurde sowohl vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr als auch vom Bayerischen Fachausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr sowie vom Bayerischen Innenministerium abgewiesen – trotz dokumentierter Gefahrenlage.
Die Entscheidung basierte laut Angaben des zuständigen Referatsleiters im Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr auf der Einschätzung, dass die genannte Kreuzung „kein Unfallschwerpunkt“ sei. Diese Einschätzung steht im Widerspruch zu den wiederholt dokumentierten, schweren Unfällen mit Todesfolge.
Die B 85 bei Tittling – Süd gilt seit längerem als besonders gefährlicher Streckenabschnitt. Das wiederholte Zögern politisch verantwortlicher Stellen wird in Zusammenhang mit einem systematischen Versagen in der Risikobewertung gesehen.
Verhinderte Sicherheit: Was eine Petition hätte bewirken können
Eine ordnungsgemäße Behandlung der Petition BV.0464.18 durch den Bayerischen Fachausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr des Bayerischen Landtages hätte möglicherweise dazu geführt, dass bereits vor dem zweiten Jahrestag des tödlichen Motorradunfalls eine Tempobegrenzung auf 70 km/h an der Kreuzung B 85 Tittling – Süd umgesetzt worden wäre.
Die betreffende Geschwindigkeitsbegrenzung wurde inzwischen realisiert, allerdings erst nach wiederholten Unfällen und langjähriger Verzögerung. Am 09. Juni 2023 gegen 15:42 Uhr kam es an der Kreuzung zu einem schweren Unfall, als ein von Tittling kommender Verkehrsteilnehmer beim Linksabbiegen auf die B 85 in Fahrtrichtung Passau einem herannahenden Motorradfahrer die Vorfahrt nahm. Der Motorradfahrer hatte laut vorliegenden Informationen keine Möglichkeit mehr zu reagieren. Der Zusammenstoß endete tödlich.
Die Annahme, dass frühzeitig eingeleitete verkehrssichernde Maßnahmen – wie die beantragte Tempobegrenzung – das Unfallgeschehen hätten verhindern können, wird durch die zeitliche Abfolge der Ereignisse und die dokumentierte Gefahrenlage gestützt.
Bürgerengagement für Verkehrssicherheit: Der öffentliche Aufruf
Zur Förderung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung B 85 Tittling – Süd wurde über die Plattform www.verkehrssicherheit-b85.de ein öffentlicher Unterstützungsaufruf veröffentlicht. Ziel war es, möglichst viele Verkehrsteilnehmende zur Abgabe ihrer Stimme für das Projekt „Mehr Verkehrssicherheit auf Bayerns Straßen“ zu mobilisieren.
Der Aufruf richtete sich an Bürgerinnen und Bürger mit der Bitte, durch ihre Beteiligung politischen Druck auf das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sowie den Bayerischen Fachausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr des Landtages auszuüben. Die Initiative setzt sich dafür ein, dass die schwerwiegenden Unfälle mit Todesfolge an dieser bekannten Gefahrenstelle künftig vermieden werden können.
Medienaufmerksamkeit und Fachgutachten ohne Wirkung
Auf der Informationsplattform www.verkehrssicherheit-b85.de ist unter anderem der TV-Beitrag
„Petition – Dinosaurierkreuzung in Tittling soll sicherer werden“ abrufbar. Darin wird die sicherheitsrelevante Problematik an der B 85 Tittling – Süd thematisiert. Teil des Beitrags ist auch die fachliche Einschätzung des Unfallanalytikers Franz Plöchinger aus Tiefenbach, der als sachverständiger Gutachter zum Petitionsverfahren BV.0464.18 hinzugezogen wurde.
Am 22. Oktober 2024 reiste Herr Plöchinger im Rahmen der Ausschusssitzung des Bayerischen Fachausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr im Bayerischen Landtag nach München, um vor Ort die Ergebnisse seiner Unfallanalyse vorzustellen. Eine offizielle Vollmacht zur Vertretung im Ausschuss lag vor.
Trotz fristgerecht eingereichtem Antrag auf Rederecht wurde dem Gutachter durch den Vorsitzenden des Ausschusses jedoch weder Rede- noch Vortragsrecht eingeräumt. Die fachliche Darstellung relevanter sicherheitstechnischer Aspekte konnte somit nicht erfolgen, obwohl dies dem üblichen Verfahren bei Petitionsanhörungen entsprochen hätte
Verweigerte Mitsprache und neue Belastungen durch staatliche Maßnahmen
Die Petition BV.0464.18 wurde weder am 17. Mai 2023 noch am 22. Oktober 2024 ordnungsgemäß behandelt. Trotz der eindeutig dokumentierten sicherheitsrelevanten Gefahrenlage an der B 85 Tittling – Süd blieb eine angemessene Reaktion seitens der zuständigen Ausschüsse und Ministerien aus.
Unabhängig vom bisher ungeklärten Umgang mit dem Petitionsverfahren BV.0464.18 wurde inzwischen am 22. Oktober 2024 beschlossen, dass eine Ampelanlage demnächst installiert werden sollte, die als besonders gesundheitsschädigend, und auch als besonders gesundheitsschädigend eingestuft wird. Die bereits schon beschlossene Ampelanlage produziert Stickoxyde in einem sehr hohen Maß, dass aus der Sicht der Betroffenen als absolut unzumutbar gilt. Die bereits beschlossene Maßnahme würde sogar dann auch noch ohne Anwohnerinformation umgesetzt werden, und wird als symptomatisch für einen Umgang mit Betroffenen verstanden, der Transparenz und Beteiligung vermissen lässt.
Ein vergleichbarer Umgang staatlicher Stellen ist bereits dokumentiert, etwa im Fall der gesundheitlichen Auswirkungen behördlicher Entscheidungen auf Familien mit Mehrfachbelastung. Eine detaillierte Fallbeschreibung ist unter folgendem Link abrufbar:
https://ngoglanzer.ch/abgasbelastung-fuehrten-zum-tod-meiner-mutter
Fazit: Die B85-Kreuzung bleibt ein Mahnmal des Versagens
Der Fall der Todeskreuzung B 85 Tittling – Süd steht exemplarisch für ein strukturelles Versagen im Zusammenspiel von Verwaltung, Politik und öffentlicher Sicherheit. Trotz wiederholter Hinweise auf die Gefährdungslage, einem klaren Beschluss aus dem Jahr 2010 sowie fundierten Gutachten und medialer Aufmerksamkeit wurde die notwendige Verkehrssicherungsmaßnahme bis heute nicht umgesetzt. Die Folgen sind tragisch und real – insbesondere, wenn sich tödliche Unfälle hätten verhindern lassen.
Das Petitionsverfahren BV.0464.18 zeigt zudem die Grenzen demokratischer Teilhabe auf, wenn sachlich begründete Anliegen ohne ausreichende Prüfung abgelehnt und betroffene Bürgerinnen und Bürger von Entscheidungsprozessen ausgeschlossen werden. Der zusätzliche Aufbau einer gesundheitsschädlichen Ampelanlage ohne Einbindung der Anwohnerschaft verstärkt diesen Eindruck.
Ein konsequenter politischer Kurswechsel ist dringend erforderlich: Der längst beschlossene höhenfreie Anschluss muss umgesetzt, die Bürgerbeteiligung gestärkt und die Verantwortung für Menschenleben in den Mittelpunkt verkehrspolitischer Entscheidungen gestellt werden. Nur so lässt sich verlorenes Vertrauen in staatliches Handeln wiederherstellen.
Pressekontakt:
NGO Glanzer
gesetzesinitiatorglanzer@t-online.de
Bitte mit angezeigter Telefonnummer bei 0151-5222 0950 melden
Kurzzusammenfassung:
Die Kreuzung B 85 Tittling – Süd gilt seit Jahren als hochgefährlich. Trotz anerkannter Risiken, zahlreicher Unfälle mit Todesfolge und einer formell eingereichten Petition wurde der seit 2010 beschlossene höhenfreie Ausbau nicht umgesetzt. Fachliche Gutachten, mediale Berichterstattung und Bürgerengagement blieben bislang ohne Wirkung. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Umgang politischer Gremien mit Verkehrssicherheit und öffentlicher Beteiligung auf.