Drei Jahre renoviert / Erbe ließ sich zu lange Zeit mit dem Bezug eines Familienheims

Artikel teilen

Berlin (ots) – Unter bestimmten Bedingungen ist es für enge Angehörige eines Verstorbenen möglich, die geerbte Immobilie steuerbefreit zu erwerben. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass die Erben wegen hoher Steuerbelastung das Familienheim aufgeben müssen. Doch wer so etwas plant, der sollte sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht allzu viel Zeit damit lassen.

(Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 3 K 3184/17)

Der Fall: Der Eigentümer einer Doppelhaushälfte erbte von seinem Vater die benachbarte Doppelhaushälfte, welche dieser bis zu seinem Tode bewohnt hatte. Der Sohn plante nun, beide Immobilien so umzubauen, dass er sie als eine Einheit nutzen konnte. Das zog sich allerdings hin – unter anderem deswegen, weil er manche Arbeiten in Eigenleistung erbrachte. Nach drei Jahren war er damit fertig. Das zuständige Finanzamt erkannte die Erbschaftssteuerbefreiung jedoch nicht mehr an. Es könne nicht mehr davon die Rede sein, dass die Immobilie unverzüglich selbst genutzt worden sei.

Das Urteil: Die Finanzrichter schlossen sich der Rechtsmeinung des Fiskus an. Ein angemessener Zeitraum zur Selbstnutzung liege bei bis zu sechs Monaten. Es gebe nur eine Ausnahme – nämlich dann, wenn die Verzögerung dem Erben nicht anzulasten sei. Hier aber habe er es selbst zu verantworten, dass die nötigen Arbeiten nicht besser vorangetrieben worden seien.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/35604/4610742
OTS: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Die PR-Profis
Die PR-Profishttps://www.prnews24.com
PRNews24.com ist ein professioneller Online-Distributionsdienst für Pressemitteilungen aus verschiedenen Branchen mit Fokus auf Reichweite, Sichtbarkeit und SEO-Wirkung. Unternehmen profitieren von einer schnellen Veröffentlichung, nachhaltiger Auffindbarkeit in Suchmaschinen und einer effizienten Verbreitung ihrer Inhalte über ein weitreichendes PR-Netzwerk.

Themen in dieser Story

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Prnews24.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Dein Vorteil mit PRNews24:

Überholt ist, wer unsichtbar bleibt. Sichtbar ist, wer gewinnt.

Dominante Sichtbarkeit bei Google, Newsportalen & Fachmedien
→ Du erscheinst dort, wo Entscheider, Kunden & Journalisten nach Lösungen suchen – nicht auf Seite 7, sondern ganz oben.

Maximales Vertrauen auf den ersten Blick
→ Presse ist kein Marketing – sie ist öffentliche Bestätigung deiner Kompetenz. Wer über dich liest, vertraut dir, bevor er dich kontaktiert.

Mehr Anfragen von Kunden, die dich schon kennen
→ Kein Kaltakquise-Drama mehr: Deine Zielgruppe kennt dich, bevor du mit ihr sprichst. Weil sie dich gelesen hat.

Umsatz-Booster statt Klick-Gamble
→ Schluss mit Reichweitenroulette: Unsere PR bringt gezielte Anfragen, planbaren Wachstum und echte Hochpreis-Kunden.

PR-Paket plus

→ Text & Veröffentlichung im Komplettpaket

Neueste Storys

Lesen Sie mehr zum Thema: Drei Jahre renoviert / Erbe ließ sich zu lange Zeit mit dem Bezug eines Familienheims