Eltern behinderter Erwachsener müssen Anspruch auf Kindergrundsicherung haben

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Beratungsstelle: „Wer sich nicht selbst unterhalten kann, soll weiterhin Kindergeld bekommen!“

Die Bundesregierung will das Kindergeld auf 250 EUR erhöhen und plant mittelfristig die Überführung dieser Leistung in die neue Kindergrundsicherung. Wie nun aber die Beratungsstelle „FamilienKnäuel“ fordert, soll die bisherige Praxis, wonach Eltern von behinderten Kindern, deren gesundheitliche Einschränkung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, auch über das 27. Lebensjahr hinaus Kindergeld erhalten, bestehen bleiben: „Es ist ein nötiger Ausgleich für die Zusatzbelastungen, die Eltern von Kindern mit einem Handicap schultern müssen, wenn ihnen dauerhaft Kindergrundsicherung gewährt wird, solange das Kind – auch im Erwachsenenalter – durch die Behinderung nicht in der Lage ist, seinen Unterhalt selbst aufzubringen“. Wie Familienberater Dennis Riehle (Konstanz) berichtet, sind Eltern mit der finanziellen, materiellen, sozialen und emotionalen Betreuung der behinderten Kinder in vielfacher Weise über Gebühr herausgefordert, sodass es im Sinne des Sozialstaates und der Verfassung unabdingbar ist, ihnen in solch einer Situation unter die Arme zu greifen“, sagt der 37-Jährige, der die Beratung für Familien ehrenamtlich anbietet. Riehle möchte die Regierung deshalb zum Beibehalten der Voraussetzungen, welche bislang für den dauerhaften Bezug von Kindergeld äquivalent auf das Konzept der Grundsicherung projiziert wird und durchsetzbar bleibt.

„Folgerichtig wäre daher, dass Eltern mit einem behinderten, erwachsenen Kind auch bei Einführung der geplanten Kindergrundsicherung gerade nicht leer ausgehen dürfen und das Credo der Unterstützung solcher Familien auch in die kommende Gesetzgebung und die Beratungen des Bundestages dringend einfließen muss. Hier braucht es eine Kontinuität, gerade in solch unsicherer Zeit wie im Moment. Daher sollte im legislativen Verfahren Übereinkunft in der „Ampel“ darüber bestehen, dass es auch fortan vermögensunabhängige Leistungen für Eltern mit behinderten Kindern bedarf, welche dazu beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Handicap mittelbar sicherzustellen. Wer aufgrund einer Erkrankung oder Beeinträchtigung keine nennenswerte Wirtschaftsleistung am Arbeitsmarkt erzielen kann und damit auf Hilfe durch die eigenen Eltern angewiesen bleibt, muss trotzdem am gesellschaftlichen Leben partizipieren können. Gerade für diesen Zweck ist die Fortzahlung von Kindergeld an Eltern von gehandicapten Söhnen und Töchtern auch in deren Erwachsenenalter seit jeher Eckpfeiler unseres solidarischen Rechtstaates. Insofern ist diese Philosophie in die neue Kindergrundsicherung zu tragen, die in der Konsequenz auch künftig Eltern behinderter Kinder zusteht“, appelliert Familienberater Riehle. „Wenn man solch eine Reform wagt und Bürokratie abbaut, darf dies nicht auf dem Rücken von bedürftigen Familien mit behinderten Kindern tun“, ruft Riehle das Bundeskabinett auf.

Die ehrenamtliche Beratungsstelle „FamilienKnäuel“ ist überregional und kostenlos für jeden unter der Adresse www.familienknaeuel.de erreichbar.

Pressekontaktdaten:

Dennis Riehle Fachkraft für Familienzentren
(zertifiziert) Psychologischer Berater | Sozialpädagogischer Berater FamilienKnäuel –

Das Online-Familienzentrum Beratung
Orientierung Vermittlung

Martin-Schleyer-Str. 27
78465 Konstanz

Web: www.familienknaeuel.de
Mail: info@familienknaeuel.de

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