Donnerstag, September 28, 2023
StartseitePolitik und RechtNur Maklerleistung führt zu Maklerlohn

Nur Maklerleistung führt zu Maklerlohn

Bei fast jedem Immobilienkaufvertrag und oft auch bei dem Abschluss von Mietverträgen werden Makler beauftragt. Im Nachhinein kommt es manchmal zu Streit, ob der Maklerlohn zu zahlen ist.

Manche/r meint, der Makler oder die Maklerin hätte kaum etwas getan und könne kein Geld verlangen. Muss man seinen Makler auch bei fehlender Maklerleistung bezahlen?

Die Antwort lautet wie so oft bei uns Juristen: Es kommt darauf an. Neben dem Abschluss eines wirksamen Maklervertrages stellt die Rechtsprechung darauf ab, dass eine sogenannte wesentliche Maklerleistung gegeben sein muss. Der Makler schuldet einen Arbeitserfolg, nicht einen Erfolg schlechthin. Seine Maklertätigkeit muss zum Kaufvertragsschluss geführt haben. Dies wird unabhängig hiervon gefordert, ob Gegenstand des Vertrages lediglich der Nachweis einer Abschlussmöglichkeit ist oder die Vermittlung eines Kaufvertrages. Im ersten Fall schuldet der Makler lediglich die Benennung des möglichen vertragswilligen Vertragspartners und des Objektes. Im zweiten Fall muss er bewusst und aktiv auf die Willensbildung der Vertragspartner einwirken und so den Kaufvertrag oder Mietvertrag zustande bringen.

Selbst wenn dem Kunden die Immobilie bekannt war, kann die Mitteilung von vertragsrelevanten Umständen eine Maklerleistung sein, die eine Provision auslöst. Dies kann in der Antwort auf Nachfragen zu einer Grundschuld, einem Erbbaurecht und einer notwendigen Zustimmung durch das Betreuungsgericht im Hinblick auf die Erklärung des Verkäufers gegeben sein. So hat das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung vom 29.03.2021, 18 U 18/20 entschieden.

Auch eine Innenbesichtigung des Objektes stellt regelmäßig eine wesentliche Maklerleistung dar (Landgericht Berlin vom 09.12.2011, 19 O 284/11). Dies umso mehr, wenn Informationen über die grundbuchrechtliche Belastung des Grundstückes, die ideelle Teilung, die bauliche Substanz und die Notwendigkeit einer gemeinsamen Nutzung des Wasseranschlusses mit dem Nachbarn gegeben wurden.

Fragen Sie sich, ob eine wesentliche Maklerleistung vorliegt, sodass ein Vergütungsanspruch gegeben ist? Vereinbaren Sie gern einen Termin zur Beratung in meinem Büro, wahlweise persönlich, schriftlich, telefonisch oder per Videokonferenz.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Kanzlei Scheibeler
Frau Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Deutschland

fon ..: 0202 76988091
fax ..: 0202 76988092
web ..: http://www.kanzlei-scheibeler.de
email : kanzlei@kanzlei-scheibeler.de

Ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nachdem ich einige Jahre als angestellte Anwältin gearbeitet habe, gründete ich 2009 meine eigene Kanzlei. Ich befasse mich mit dem Zivil- und Wirtschaftsrecht insbesondere dem Arbeits-, Miet- und Insolvenzrecht und vertrete hierbei sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

Kanzlei Scheibeler
Frau Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal

fon ..: 0202 76988091
web ..: http://www.kanzlei-scheibeler.de
email : kanzlei@kanzlei-scheibeler.de

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Prnews24.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Themen im Nur Maklerleistung führt zu Maklerlohn

BERLINER IMMOBILIENMESSE 2023: Mehrwert für alle Beteiligten.

Chancen ausloten, erkennen und nutzen - trotz der aktuellen Finanzierungs- und Marktbedingungen. Das geht wohl nirgends so entspannt und schnell wie auf der BERLINER...

Bühne frei für ihren Erfolg!

Mit dem Eintauchen in die faszinierende Geschichte des Luwa-Areals begeben wir uns auf eine fast 90 jährige Reise der Innovation und Transformation. Doch wie...

HausHirsch und Pafilia schließen strategische Partnerschaft im Immobilienbereich

HausHirsch und der zyprische Immobilienriese Pafilia schließen sich zusammen, um exzellente Wohnprojekte zu schaffen.

US-Wahl 2024 – Darum ist Donald Trump das Marketing-Genie des 21. Jahrhunderts – Der Marketing-Präsident?

Warum man Donald Trump einmal von einer anderen Seite betrachten sollte, von der eines Marketingspezialisten. "Auch wenn man Trump nicht mag, Marketing kann er!" Ein Kommentar von Volker Weitkamp

Geerbte Steuererklärung – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Experten der ERGO Group informieren Mirko P. aus Stuttgart: Ich habe vor Kurzem geerbt. Der Verstorbene war zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet. Muss ich diese nun...

Rael bekräftigt erneut seine Ablehnung des COVID-19-Impfstoffs

Las Vegas, 24. September 2023 - Mit dem Herbst kommt die neue „Gefahr“ durch Covid-Impfstoffe. Die FDA hat vor kurzem grünes Licht für neue...